11. Prozesstag am Do., 28.10.2010 - Dr. Dosa (DNA-Auswertungen)

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot

Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Die Sachverständige Fr. Dr. Dosa vom LKA zu den DNA-Auswertungen


Als Sachverständige erscheint die 53jährige Diplom-Biologin Fr. Dr. rer. nat. Christine Dosa vom LKA.

Nach eigenen Angaben ist sie seit 2003 auf dem Gebiet der DNA-Analytik tätig und hat seitdem schon eine Vielzahl von Gutachten erstellt.

Sie hatte 2 Gutachten zu erstellen:

Zum einen für den Tatkomplex Winnenden und zum anderen für den Tatkomplex Wendlingen.

Tatkomplex Winnenden


Die S. beginnt ihre Ausführungen mit Winnenden:

Laut meinen Aufzeichnungen hatte sie am 11.08.09(!!!) die Asservate von der PD Waiblingen zur Auswertung der DNA bekommen.

Zunächst gibt die S. einen überblick, bevor später ins Detail gegangen wird:


Im Einzelnen waren dies:

Patronenhülsen


66 Patronenhülsen (Schule + Ententeich)

von denen jedoch nur 5 (!!!) überhaupt Befunde erbrachten:

Zum einen Opferblut oder nicht interpretierbare Spuren,

zum anderen 1* Voll-DNA Tim K. (1 Hülse vom Ententeich).

Messer


Es sollten ebenfalls die Besitzverhältnisse eines Dolchs geklärt werden (sollte das berühmte Messer sein):

Es fanden sich hier 4 Spuren, jedoch ohne Ergebnis, da zu wenig DNA vorlag.

Rucksack


Dann ist die Rede von einem „Schulranzen“ aus der ARS (das sollte der Rucksack sein):

Dort fanden sich 17 Spuren, wobei 6* Mischspuren von Tim K. gefunden wurden.

Schwarzer Schlupfblouson


Nun geht es um den Schlupfblouson „KnockOut“:

Dort fand sich keine Spur von Tim K., er „müsse also einer fremden Person gehören“

Schwarze Jacke "Tom Tailor"


Nun die schwarze Jacke „Tom Tailor“, Größe L:

Es fanden sich 5 Spuren, von denen 3 Spuren Tim K. zugeordnet werden konnten:

Am Kragen, den Ärmelbündchen und den Taschen.

Abriebe aus dem Hause K.


Bei den Abrieben aus dem Hause K. (Tresore, Schlüssel, Griffe)

fanden sich 11 Spuren, die kein Ergebnis brachten.

Blatt Papier mit "blauer Schreibpaste"


Zuletzt noch ein Blatt Papier mit „blauer Schreibpaste“:

6 Spuren ohne Ergebnis.

(Anm.d. Verf.: Vermutlich der ominöse „Abschiedsbrief“ aus Tims Tresor)

Tresore und Zubehör


Auf Nachfrage des R. gibt die S. an, dass die Spuren an den Tresorschlüsseln, Griffen, Patronenfüller und Waffenkoffer (!?) zu wenig oder keine DNA erbrachten, so dass man kein Ergebnis erzielen konnte.

Die S. führt nun aus, dass vom Tresor 14 Spuren stammen:

Das Tastenfeld mit den Tasten 0-9, N und P, ein Drehgriff und ein silberner Drehgriff.

11 Spuren waren dabei ohne Ergebnis, 3 waren Misch-/Teilspuren, näheres später.

Alarmanlage


Es wurde auch ein Abrieb vom Bedienfeld der Alarmanlage am Nebeneingang gemacht:

Hier kamen Misch-/Teilspuren heraus, Näheres später.

Erläuterung der DNA-Analytik


Die S. wird nun vom R. gebeten, kurz zu erläutern, wie die DNA-Analytik technisch abläuft.

Eine Erläuterung, die wohl nur Experten verstanden haben, obwohl man auf der Richterbank und im Saal nur wissende Gesichter entdeckte.

Ich werde das hier nicht wiedergeben. Interessierte können sich in die entsprechende Literatur einlesen, um mehr zu erfahren über:

Short Tandem Repeats

DNA-Extraktion mittels Charge Switch Purification KIT

Quantifizierung mittels Realtime PCR

Amplifikation mittels PCR im Multiplex-KIT

Merkmalsysteme der unterschiedlichen Chromosomen

Floureszenz-markierte Auftrennung mittels Kapillar-Elektrophorese

Vielfältige Sicherheitsmechanismen und Leerkontrollen

und Systemkontrolle mittels bekannter Spuren, z.B. Proben der Mitarbeiter.

Die einsame Hülse vom Ententeich


An dieser Stelle bringt die S. nochmals die einsame Hülse vom Ententeich (E9) als verläßliche Reinspur des Tim K. zur Sprache.

Zur Analyse stand ihr eine Blutprobe des Tim sowie eine Speichelprobe des J.K. zur Verfügung.

Außerdem Proben von Tatortberechtigten und Schülern, um diese als Spurenverursacher auszuschließen.

Von anderen Mitgliedern der Familie K. wurden KEINE Proben erhoben.

Rucksack II


Nun geht die S. auf die 6 Mischspuren am Schulranzen ein:

Diese könnten von 2, 3 oder 4 Personen stammen.

Spuren fanden sich an Unterkante Lasche, Henkel, Tragelasche, Eingriff Fach 2.

Hier wurde Tim in 3 Spuren durchgängig, in 2 nicht eindeutig nachgewiesen.

Die 6. Spur stammt von Tim und Jörg K.

Im Eingriff Fach 2 konnte Jörg K. durchgängig nachgewiesen werden, hier gibt es noch nicht interpretierbare Beimengungen von bis zu 4 Personen.

Die S. hatte noch die stat. Häufigkeit berechnet, dafür, dass 1 bestimmte Person (Tim K.) Mitverursacher bei den Spuren am Rucksack sei:

1:214.000, d.h. unter 214.000 zufällig ausgewählten, nicht verwandten Personen, wird rein statistisch 1 Person diese Charakteristika aufweisen.

R

Könnten diese anderen Spuren in der Öffentlichkeit an den Schulranzen gelangt sein?
Z.B. in öffentlichen Transportmitteln durch zufällige Berührungen?

S

Ja.

Schwarze Jacke "Tom Tailor" II


Die 5 Spuren an der Jacke vom Lessing-Gymnasium stammen von 3-4 verschiedenen Personen.

Es konnten aufgrund der schwachen Ausprägungen keine eindeutigen Hauptspuren ermittelt werden.

Am Kragen und den rechten und linken Ärmelbündchen wurde Tim K. jedoch als Mitverursacher festgestellt.

Am Kragen gab es Spuren von 4 Personen an der Nachweisgrenze, davon eine berechtigte Person (!!!???)

Stat. Häufigkeit bei 1:283.000.

Jetzt jedoch gibt die S. an, dass kein Tatortberechtigter Mitverursacher der Spuren sei (also weder Polizei noch Schüler).

Tresor II


Am Bedienfeld des Tresors gab es überhaupt nur bei 3 Zahlen Ergebnisse:

Der 3, 4 und 5.

Bei der 3 und 5 handelt es sich um Mischspuren, teilweise an der Nachweisgrenze.

J.K. ist möglich, aber nicht nachweisbar, ebenso wie man Tim weder nachweisen noch ausschließen kann.

Im Zuge der Nachermittlungen erhielt die S. am 12.03.10 einen Auftrag zu weiteren Stellungnahmen, welche vom 18.03.10 und 08.04.10 datieren:

Darin führt sie aus, dass die Menge an DNA einfach zu gering sei, um nachweislich Genaues bestimmen zu können.

Da Tim der leibliche Sohn des Jörg K. sei, würden je die Hälfte der DNA des Vaters mit dem Sohn übereinstimmen.

Theoretisch könnten die Ausprägungen also auch dem Tim zugeordnet werden, was jedoch nicht nachweisbar sei.

Der R. fragt, wie das nun zu bewerten sei.

Die S. führt aus, dass man sich hierbei regelmäßig an die Empfehlungen der sogenannten Spurenkommission halten würde, die im Jahre 2006 diverse Richtlinien in der Zeitschrift für Rechtsmedizin auf S. 402 veröffentlicht hat:

Diese liest die S. nun vor.

Im Wesentlichen geht es hierbei um Phänomene, die bei der Analytik einer nicht ausreichenden Menge von DNA auftreten können:

sogenannte „DNA-Drop-Outs“, d.h. dass, bei verschiedenen Durchläufen mit ein und demselben Material, sogar immer wieder unterschiedliche Ergebnisse herauskommen können.

Der R. fragt nach der Bedeutung dieser Erkenntnisse für einzelne Spuren.

Das Zahlenfeld: 3,4, und 5:

Tim K. sei nicht eindeutig nachweisbar und nicht durchgängig nachweisbar, da die DNA zu gering sei.

Dies bedeute jedoch nicht, dass sich ausschließen liesse, das Tim das Zahlenfeld angefasst hat.

Nun gibt die S. an, dass die Hälfte der DNA der Mutter vorhanden sein müsste bei Tim K.

Da man aber von dieser keine Probe hatte, konnte man das nicht abgleichen.

Nun unterscheidet die S. zwischen Gebrauchs- und Kontaktspuren.

Gebrauchsspuren entstünden bei mehrfachem, häufigem Kontakt (z.B. an Griffen).

Kontaktspuren entstünden durch einmaligen oder seltenen Kontakt oder intensive Berührung.

Bei den Ziffern würde es sich eher um Gebrauchsspuren handeln, möglicherweise wurden aber auch Spuren überlagert bzw. entfernt.

Wie man nun Gebrauchs- von Kontaktspuren eindeutig unterscheiden kann, erklärt die S. nicht.

Es sei auch möglich, dass Tim das Zahlenfeld berührt hatte, aber nicht genügend DNA hinterlies.

R

Ist es möglich, dass eine Person, beispielsweise Herr K., Spuren des Tim dorthin transportieren konnte, wenn man z.B. in einem Haushalt das gleiche Messer anfasst?


S

Ja, die Möglichkeit besteht. Dazu gibt es umfangreiche Studien, dass z.B. nach Händeschütteln von Person 1 und Person 2, nachdem die Person 2 eine glatte Oberfläche angefasst hatte, dort Merkmale der Person 1 gefunden wurden.
Dies hängt jedoch von sehr vielen Faktoren ab, wie z.B. die Haut beschaffen ist und ob die Person generell viel DNA verliert…


R

Das ist verläßlich oder eher nicht?


S

Nein. Es gibt eine Studie aus 2010, die zu dem Schluß kommt, dass diese Übertragung von Person zu Person individuell unterschiedlich ist.

Alarmanlage II


Nun geht die S. auf die Befunde der Alarmanlage ein:

Auf der Taste „intern scharf“ fanden sich ebenfalls nur Mischspuren, deren Anteile nicht vollständig sind.

Zäsur


Es gibt nun eine Zäsur:


RA Gorka :

Sie sagten, beim Tresor, den Griffen usw. gab es nicht genügend DNA-Material.
Dieser Tresor wurde doch regelmäßig von J.K. genutzt. Folgt daraus, dass Herr K. weniger DNA verliert, als andere Personen?


S

Nein. Das ist ja ganz individuell.
Nicht zu vergessen: Das ganze war an der Nachweisgrenze.


RA Gorka :

Aber z.B. die Griffe wurden doch jahrelang benutzt. Und da fanden sie nichts Verwertbares?


S

Wir haben ja auch kein Wissen über die Reinigung….


RA Gorka :

Gibt es an den 3 Ziffern auch Hinweise auf eine weibliche Spur?


S

Ist nicht ausschließbar. Aber es waren Spuren im Minimalbereich. Nichts Eindeutiges.


RA Gorka :

Am 11.03.09 hatte Herr K. auf Bitte der Polizei das Tastaturfeld bedient.
Ist es möglich, dass er dabei vorher vorhandene DNA des Tim entfernt hat?
Also ist auch das Gegenteil von dem was vorher besprochen wurde möglich, nämlich dass die DNA einer Person von einer anderen wegtransportiert wird?


S

Ja, entweder überlagert oder entfernt.


RA Gorka :

Gibt es auch dafür eine Wahrscheinlichkeitsrechnung.


S

Nein.


RA Gorka :

Und es war kein Ableich mit der Mutter möglich?
In Ihrer Tabelle lese ich nur von DNA J.K. und T.K…..


S

Bei dem Vergleich wird nur ein Direktvergleich über eine Speichelprobe gemacht.


RA Gorka:

Sie haben vorher erklärt, dass Tim die Hälfte der DNA seines Vaters aufweist.
Logischerweise wäre dann die andere Hälfte von der Mutter.


S

Wir machen nur Vergleiche mittels Speichelprobe und spekulieren nicht.


R

Ich gebe zu bedenken, dass man ja nicht weiß, ob die Ehefrau auch die Mutter ist…

(Gelächter im Saal)

RA Gorka :

Sie haben vorhin vorgetragen, dass 4 von 11 Merkmalsausprägungen an den Zahlenfeldern vollständig dem Tim K. zugeordnet werden können.
Ist es richtig, dass diese Ausprägungen nur von Tim K. stammen können, nicht von J.K.?


S

Das stimmt. Wir haben jedoch kein anderes Familienmitglied untersucht und können insgesamt Tim K. sowieso nicht eindeutig zuordnen.


Hier wird der Komplex Winnenden abgeschlossen und es wird mit Wendlingen fortgesetzt.


Tatkomplex Wendlingen


Weiter geht es mit den DNA-Erkenntnissen aus Wendlingen:

Autohaus Hahn


Die S. spricht davon, 50 (!!!) Patronenhülsen aus dem Inneren der Fa. Hahn erhalten zu haben.

Diese seien ohne Befunde (!!!) gewesen.

Patronen aus der Brusttasche des Tim


Auf 88 Patronen aus der Brusttasche des Tim K. fand sich keine DNA.

Beretta


Die Schusswaffe sei stark mit „Blutstaub“ verunreinigt gewesen mit teilweise krustigen Blutantragungen:

Es sei daher nicht auszuschließen, dass bei der Analyse auch Blut mit aufgenommen wurde(!!!).

Es habe hier 24 Spuren gegeben, von denen 4 negativ und 20 auswertbar gewesen seien.

Die Ergebnisse folgen später.

Magazine und zugehörige Patronen


Beim Magazin wurden Boden und Lippen untersucht - ohne Ergebnisse.

Die 12 Patronen im Magazin erbrachten ebenfalls keinerlei Ergebnisse.

Nun spricht die S. nochmals vom Magazin, was keine Befunde erbrachte.

Es bleibt unklar, ob sie damit das zuvor erwähnte, oder ein anderes meint. Wahrscheinlich letzteres, dessen Herkunft unbekannt ist.

Holster


An einem Holster gab es 2 auswertbare Spuren an der Holsterlasche Innenseite.

Patronenschachtel mit 50 Patronen


An der Pappschachtel mit 50 Patronen, das neben der Leiche lag, seien von 43 Spuren nur 3 auswertbar gewesen.

Die Hülsen vom Ritter-Parkplatz


Aus unbekannten Gründen teilt die S. diese in 2 Gruppen:

Einmal 4 Hülsen von diesem Parkplatz - ohne Ergebnis.

und dann noch 7 Hülsen von diesem Parkplatz - ohne Ergebnis.

MagTech-Schachtel und Messerhülle


Die leere MagTech-Schachtel aus dem Sharan brachte ebenfalls kein Ergebnis.

Ebenso wenig wie die Messerhülle.

Details zur Beretta


Am Verschlußstück, Hebel, Hahn und in Vertiefungen der Griffschale konnte Tim K. nachgewiesen werden.

Statistische Wahrscheinlichkeit: 1:790 Billionen

An der rechten Griffschale fanden sich Mischspuren an der Nachweisgrenze, nicht zuzuordnen.

Alle Merkmale des Tim K. fanden sich durchgängig an der linken Griffschale und Magazinschacht, teilweise mit Beimengungen.

Nicht durchgängig fanden sich Mischspuren mit J.K.

Stat. Häufigkeit: 1:830 Mio.

Holster II


Am Waffenholster fand sich eine vollständige DNA von Tim und Beimengungen.

Pappschachtel Magtech


An der Pappschachtel Magtech fanden sich Mischspuren an der Nachweisgrenze, die nicht zweifelsfrei zugeordnet werden konnten.

Jedoch Merkmale des Tim durchgängig und möglicherweise J.K., jedoch nicht durchgängig.

Spuren von Tatortberechtigten fanden sich nirgendwo.

Zusammenfassung


Zusammenfassend erklärt die S:

Spuren bzw. Anteile des Tim an Pistole, Holster, Pappschachtel und Patronenständer.

Gebrauchsspuren des J.K. aus Vertiefungen der Waffe und möglicherweise Spuren des J.K. am Patronenständer.


Es wird eine Zäsur eingeleitet, doch niemand hat Fragen.


Verhandlungsende aus dienstlichen Gründen aufgrund einer neuen Situation


Nun stünde die Vernehmung eines KOK Schmied an, zu der es aber nicht mehr kommt:

Zunächst wird vom R. eine Pause von 15 Minuten angesetzt, jedoch ist das hohe Gericht auch nach 1 Stunde noch nicht zurück im Saal.

Nach ca. 1 Std. und 15 Minuten kehrt die Kammer zurück und der R. verkündet, dass er die Verhandlung heute aus „dienstlichen Gründen“ nicht mehr weiterführen werde. Der nächste Prozesstag wäre am 09.11.

Es sei „nichts Dramatisches passiert“, nur „dienstliche Gründe“.

Die Öffentlichkeit würde darüber möglicherweise beim nächsten Prozesstag unterrichtet.

Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten, eine halbe Stunde später nochmals (nicht öffentlich) im Saal zu erscheinen, um die neue Situation zu besprechen.

Der R. schließt die Sitzung gegen Mittag.

Hiermit schließt auch das Protokoll des 11. Prozesstages.



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Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:40