26. Prozesstag am Di., 18.01.2011 - Hunger - Heisenberger - Neumann

Rechtlicher Hinweis:

Anonymisierungsangebot


Jede der in diesem Artikel mit vollem Namen genannte Person, die eine Anonymisierung wünscht, möge sich bitte auf dem kurzen Dienstweg mit den Seitenbetreibern in Verbindung setzen.

Es handelt sich hierbei um Mitschriften eines öffentlichen Prozesses und einem entsprechenden öffentlichen Interesse an der Sache an sich.
Mit dem Anonymisierungsangebot erkennen wir jedoch an, dass wir evtl. Persönlichkeitsrechte als vorrangig behandeln und uns auch keinesfalls die im Prozess benannten Abläufe und Zitate zu eigen machen, sondern gerade eben die mögliche Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen ausstellen wollen.


Formalitäten


Hinter den Kulissen ist offenbar einiges vorgegangen, was ein Umdenken des Gerichts veranlasst hat, denn nun wird erneut in die Beweisaufnahme eingetreten, um die Vernehmungen der Ute K. einzuführen, wozu die vernehmenden Beamten geladen wurden.
Die „Aufklärungspflicht“ verlange einen Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, so der R.

Zuvor jedoch stellt noch RA Hafner im Namen seines Mandanten Günther Just jun. einen Hilfsbeweisantrag:

Für den Fall, dass das Gericht eine Schädigung des Günther Just jun. als Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung durch die vom Sohn des Angeklagten begangene Amoktat nicht als erwiesen ansieht, sei seine im gleichen Haushalt lebende Ziehmutter zu laden, welche ausführlich über die andauernden massiven psychischen Störungen des Nebenklägers Günther Just jun. aussagen wird.


Der Zeuge KHK Hunger zur Vernehmung der Ute K.


Nun erscheint der 47jährige KHK Michael Hunger von der PD Waiblingen als Z.


R

Was wußten Sie vor der Vernehmung?


Z

Durch den Funkverkehr, dass jemand in der Schule geschossen hat, dass es Tote und Verletzte gab und dass der Sohn der Familie gesucht wird.


R

Haben Sie auch den Vater gesehen?


Z

Im Gang stehend. Aber mit ihm habe ich nicht geredet.


R

Worauf gründete sich der Verdacht, dass Tim der Täter war?


Z

Es kam über Funk, dass er von anderen Schülern erkannt wurde. Es war also ein konkreter Verdacht.


Der R. hält nun Teile der Vernehmung dem Zeugen vor.

Um 12.00 Uhr am 11.03. habe zunächst eine kurze informelle Vorbefragung stattgefunden in Bezug auf die Fahndung, z.B. welche Anlaufpunkte Tim habe, wie er gekleidet sei usw.

Frau K. sei verzweifelt gewesen und habe geweint. Ihr sei bewußt gewesen, dass ihr Sohn etwas Schlimmes angestellt habe und von der Polizei gesucht werde.
Frau K. habe durch ihre Tochter und das Radio von 2 Toten gewußt.

Um 12:15 Uhr sei die offizielle Vernehmung begonnen worden.

Frau Ute K., geb. am 22.03.61, sei eine geborene Barer, Baler oder Bader. (Vom Verfasser akustisch nicht genau zu verstehen gewesen).

Von einem Anruf ihrer Tochter Jasmin - welche mit anderen in der Schule eingeschlossen gewesen sei - wisse sie, dass es einen Amoklauf in Winnenden gegeben habe mit 2 Toten.

Tim habe am Vortag zu ihr gesagt, dass er heute 2 Stunden später Unterricht habe. Er sei um 8 Uhr aufgestanden, habe gefrühstückt und habe noch etwas ferngesehen. Es sei alles ganz normal gewesen. Um ca. 9 Uhr habe er das Haus verlassen.

Ein sonstiger Anlaufpunkt sei ihr nicht bekannt.

Der Tresorcode sei Tim nicht bekannt gewesen.

Eine Waffe habe ihr Mann im Schlafzimmerschrank - aus Angst vor Einbrechern - aufbewahrt. Sie selbst habe eine Abneigung gegen Waffen.

Ihre Tochter Jasmin besuche z. Zt. die 9. Klasse des Georg-Büchner-Gymnasiums.

Tim sei introvertiert und würde nicht viel reden. Das Verhältnis zu seinem Vater sei normal. Man würde nicht nebeneinander her leben.

In der ARS habe Tim es nicht leicht gehabt, dort sei er öfters versetzungsgefährdet gewesen. Über Lehrer habe er sich jedoch nicht beschwert.

Den engsten Kontakt habe Tim zu seinem Großvater.

Tim habe den Führerschein ab 17 gemacht und könne Auto fahren.

Tim habe wegen der Schule viel Druck aushalten müssen und Nachhilfe bekommen.

Ihren Erziehungsstil beschreibt Ute K. als eine Mischung zwischen antiautoritär und autoritär.

Sie wisse nicht genau, wieviel Tim am PC gespielt habe. Er sei viel in seinem Zimmer gewesen, so dass man nicht nachvollziehen könne, was er da gemacht hat.

Mit Mädchen habe es keinen Kontakt gegeben.

Im Februar sei man noch beim Elternabend am Berufskolleg gewesen. Dort sei alles ok gewesen.

Tim habe viel gepokert. Er habe 100 Euro Taschengeld bekommen.

Zur Kleidung gab Ute K. an, dass sie ihn nur im Schlafanzug gesehen hatte. Sie vermutet, er trüge eine Jeans und ein Hemd, weil er sowas immer anzieht.

Um 13.00 Uhr wird die Vernehmung unterbrochen.


R

Was war für Sie der Anlaß, nach PC-Spielen zu fragen?


Z

PC-Spiele werden ja als Ursache für Amokläufe in der Öffentlichkeit schon lange diskutiert und sind selbst bei Kindern schon ein Thema.


R

Haben Sie keinen Anlaß gesehen, nach Waffen im Hause zu fragen?


Z

Da gab es keine konkreten Infos… war nichts bekannt…, aber Ute K. hat sich gefühlsmäßig schon davon distanziert: „Scheiß Waffen“, sagt sie.


R

Und Sie wußten nicht, was das bedeuten soll?


Z

Dass sie von der Waffe im Schlafzimmerschrank nicht begeistert war.


R

Wußte sie denn, dass diese fehlt?


Z

Nein. Die Waffe liegt(!) im Schlafzimmerschrank. Das hatte sie aktuell so geschildert.


R

Können Sie dazu noch etwas ergänzen? Es wurde doch sicher noch mehr geredet?


Z

Nur ganz Allgemeines. Sie hatte öfter geweint und man musste sie beruhigen. Die Vernehmung beinhaltet alles Wesentliche.


R

Nach 13 Uhr ging die Vernehmung weiter. Hat man davor noch über das Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 gesprochen?


Z

Nein, das wurde schon im Vorfeld gemacht.


R

F
Wissen Sie was passiert ist?

A
In der ARS soll es einen Amoklauf gegeben haben. Möglicherweise soll es Tim gewesen sein. Es soll Tote gegeben haben.

F
Woher wissen Sie das?


In der Antwort führte Ute K. aus, ihre Tochter habe sie vor 10.30 Uhr angerufen und mitgeteilt, dass sie in der Schule eingeschlossen sei, weil es einen Amoklauf mit 2 Toten gegeben habe. Sie wisse nicht, wann sie nachhause kommen könne.

Frau K. habe sich zu diesem Zeitpunkt noch keine Gedanken über oder Sorgen um Tim gemacht.

Auf SWR 1 habe sie gehört, dass der Amokläufer flüchtig sei.

Nach 10.30 Uhr sei die Polizei mit Waffen vor dem Haus erschienen.

Frau K. habe 2 mal mit ihrem Mann telefoniert: einmal um ihn zu bitten, Tim vom Berufskolleg abzuholen und ein zweites Mal, nachdem sie im Kolleg angerufen und erfahren habe, dass Tim gar nicht dort war.

Er solle nach Hause kommen, habe sie ihn gebeten.

Wegen der Polizei vor dem Hause habe sie den Notruf 110 gewählt.

„Sie sagten mir, ich solle mit erhoben Händen…“


An dieser Stelle kommt es in dem Protokoll zu einem derartigen Bruch, dass selbst der R. sich beim Verlesen verhaspelt, denn nach o.g. unfertigen Satz schließt sich die Frage an:

F
Wann haben Sie Tim zuletzt gesehen?

(Anmerkung des Verfassers:
Offenbar fehlt hier zwischendrin ein ganzer Teil dieser Vernehmung - gerade an einem Punkt, wo es interessant zu werden scheint).


Als Antwort führt Frau K. aus, Tim sei - später als üblich - um 8 Uhr aufgestanden.

Es sei ihr nichts an ihm aufgefallen. Er habe gefrühstückt und ferngesehen.

Kurz vor 9 sei er weg. Frau K. habe vom Büro im Keller aus die Haustüre zufallen hören.


F
Was hatte er an und was hatte er bei sich?


Frau K. gibt an, dass er immer Jeans und Hemd trug. Welche Jacke und welche Tasche er mitnahm, habe sie nicht gesehen.


F
Kam Ihnen irgendetwas unnormal vor?


A
Nein. Es war alles wie immer.


F
Was macht Tim in seiner Freizeit?


Frau K. führt aus, dass Tim eher introvertiert sei und keine Freunde habe. Es käme niemand zu Besuch und er gehe auch nirgendwo hin.

Zu seinem Opa habe er den engsten Kontakt.

Meist säße er in seinem Zimmer und würde PC-Spiele machen, wie Counterstrike oder World of Warcraft.
Oder auch Onlinepoker oder einfach nur fernsehen.

Meist würde er gegen 24 Uhr zu Bett gehen.


Um 13.45 sei die Vernehmung abgebrochen worden, weil Frau K. unbedingt wissen wollte, ob ihr Sohn noch lebt.

Das Vernehmungsprotokoll, so der R. , sei vom vernehmenden Beamten nicht unterschrieben worden.

R

Haben Sie Frau Kretschmer mitgeteilt, wo ihr Sohn ums Leben kam?


Z

Ich denke, so grob die Gegend. Danach war kein vernünftiges Gespräch mehr möglich.


R

Hätten Sie denn noch weitere Fragen gehabt?


Z

Ja, sehr viele…, aber es ging nichts mehr.


R

Wie haben Sie vom Tod des Tim erfahren?


Z

Das war beim Wechsel in das obere Zimmer von einem Kollegen auf dem Gang. Ich habe aber keine Details erfahren.


RA Steffan:

Wann fand dieses Gespräch auf dem Flur statt?


Z

Ca. 13.00 Uhr, vielleicht einige Minuten vorher.


Dieser Z. wird nun entlassen.


Der Zeuge EKHK Heisenberger zur telefonischen Vernehmung der Ute K.


Als nächstes erscheint der Z. Hartmut Heisenberger, 54J., Erster Kriminalhauptkommissar der PD Waiblingen.


Der R. gratuliert ihm zunächst zur Beförderung, denn bei seinem letzten Auftritt war er nur ein einfacher KHK.

Der Z. hatte Ute K. kurz telefonisch gesprochen, als er auch Jörg K. telefonisch vernommen hatte.

Der Z. gibt an, Frau K. hätte ihrem Ärger über die Presse Luft gemacht und dortige Spekulationen über Depressionen und eine Behandlung in Weinsberg vehement abgestritten. Dort hätten nur Gespräche stattgefunden.

Der R. hält nun diese kurze Vernehmung vor:

Ihr Sohn sei nicht psychisch krank gewesen und habe auch keine Depressionen gehabt. Es hätten in Weinsberg nur Gespräche stattgefunden.

Man habe nur ein Gutachten für die Musterung bei der Bundeswehr einholen wollen.

Die Presse habe vielen Leuten Geld für irgendwelche Auskünfte angeboten.

Das mit dem Schießkeller stimme nicht. Da habe sich ein Junge aus der Nachbarschaft nur wichtig machen wollen.


R

Können Sie hierzu noch etwas ergänzen?


Z

So habe ich das notiert. Es wurde nicht auf Tonband aufgenommen, daher habe ich es aufgeschrieben.


R

Was hatte es mit diesem Schießkeller auf sich?


Z

Ist mir nichts bekannt. Diese Infos müssen aus der Presse stammen.



Der Z. wird nun entlassen.


Der Zeuge KOK Neumann Vernehmung der Ute K.


Auf seinem gut vorgewärmten Stuhl nimmt nun der im Prozessverlauf bereits bekannt gewordene Polizist, der 43jährige KOK Thomas Neumann von der PD Waiblingen, Platz.


Er wird zu der ausführlichsten Vernehmung der Ute K. vom 25.03.09 befragt.


R

Warum wurde Frau K. von Ihnen vernommen und was ging dem voraus?


Z

Der Amokfall an der ARS. Im Verfahren gegen ihren Ehemann waren noch Fragen offen, die geklärt werden mussten.


R

In welcher Eigenschaft wurde Frau K. vernommen?


Z

Sie wurde als Zeugin belehrt über ihr Zeugnisverweigerungsrecht, was Tim und Jörg K. betrifft.


R

Angekreuzt ist hier Belehrung nach §52 und §55 STPO - das ZV-Recht als Ehefrau und Mutter.


Z

Richtig.


R

Die Vernehmung beginnt um 13.25 Uhr. Wurde da ein Termin vereinbart?


Z

Ja. Das wurde abgesprochen.


R

Und Frau K. erschien in Begleitung?


Z

Ja. Frau Rechtsanwältin Riedinger war während der Vernehmung anwesend.


R

Und wer war von den Ermittlungsbehörden noch anwesend?


Z

Die Staatsanwaltschaft und der Kollege Mann.


R

Wie war der Zustand der Frau K. zu diesem Zeitpunkt?


Z

Sie war sehr angespannt und es war schwierig. Da sind auch Tränen geflossen.
Wir mussten die Schreibdame auswechseln, weil sie Frau K. weitläufig bekannt war. Wir haben dann eine andere Dame geholt.


R

Konnte Sie sich da nicht öffnen? Hatte Sie Vorbehalte?


Z

Richtig.



Der R. hält nun Teile der Vernehmung vor:


Frau K. gibt an, sie sei um 7 Uhr aufgestanden, da sei ihr Mann schon weg gewesen.
Sie habe nicht mitbekommen, wann er aufgestanden sei. Später habe sie mit ihm telefoniert in der Firma.
Beide würden unterschiedlich aufstehen. Sie unter der Woche zwischen 7 und 8 Uhr, ihr Mann noch vor 7.

Als sie das Schlafzimmer verlassen hatte, habe sie die Türe geschlossen wegen der Katze.

Der 1. Kontakt mit Tim sei gegen 8 Uhr gewesen. Am Vortag habe er gesagt, dass er erst 2 Stunden später Schule habe. Gegen 8 Uhr sei er aufgestanden.

Die STA wirft hier einen Widerspruch auf:

Laut den Aktenvermerken des KOK Hofer vom 12.03.09 (siehe 10. Prozesstag) soll Ute K. an diesem Tag angegeben haben, sie hätte erst am morgen des 11.03. von dem verspäteten Unterrichtsbeginn erfahren und sich darüber gewundert.


A
Das habe ich nicht gesagt. Da muss es sich um ein Mißverständnis handeln.


F
War Tim schon angekleidet?


A
Da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher. Ich glaube, er war noch im Schlafanzug.


F
Sie haben gemeinsam gefrühstückt?


A
Ja. Ich saß mit Tim am Tisch und habe Zeitung gelesen.


F
Was hat Tim zum Frühstück gegessen?


A
Er hat einen Rührkuchen gegessen und einen Kaba getrunken.


F
Haben Sie ihn später noch einmal gesehen?


A
Nein. Danach nicht mehr.


F
Woher wissen Sie, wann er das Haus verlassen hat?


A
Ich habe die Haustüre um kurz vor 9 gehört. Ich habe zwar nicht direkt auf die Uhr gesehen, aber mir war klar, dass es kurz vor 9 gewesen sein musste.


F
Sie hatten in einer ersten Vernehmung angegeben, er habe Jeans und ein Hemd angehabt. Woher wissen Sie dass, wenn Sie ihn nicht mehr gesehen hatten?


A
Weil er sowas immer an hat. Er hat gar nichts anderes.


F
War die Jasmin noch im Haus?


A
Nein. Die ist schon immer weg, bevor ich aufstehe.


F
Besitzt Tim eine grüne Jacke?


A
Ja. Für Frühjahr und Sommer. Die ist aber recht dünn.


F
Haben Sie mal bemerkt, dass jemand im Kleiderschrank im Schlafzimmer was gesucht hat?


A
Nein.


F
Haben Sie Tim mal im Schlafzimmer gesehen?


A
Nein. Vielleicht mal, als er klein war.


Von dem Versteck der Waffe im Kleiderschrank habe Ute K. nicht gewußt.

Im weiteren Verlauf schildert Ute K. in ihrer Vernehmung die altbekannte Biografie Tims.

(Wegen Redundanz verzichtet der Verfasser auf die Wiedergabe dieser. Wer diese Geschichten noch nicht kennt, möge sich das Werk „Der letzte Schultag“ von Göran Schattauer erwerben).


Eine kleine Auffälligkeit:

Als seinerzeit der kroatische Tischtennistrainer Tims von Jörg K. gekündigt wurde, sei jener Trainer auf Jörg K. „losgegangen“.

Zur Weinsberg - Geschichte gibt Ute K. an, sie und ihr Mann seien von der Klinik nicht über Haßgedanken Tims informiert worden.
Beide seien sehr pflichtbewußt und es seien öfter Familien mit kleinen Kindern im Hause gewesen. Hätte man von solchen Gedanken gewußt, so wäre man sehr viel vorsichtiger gewesen.

Nach den altbekannten Ausführungen über Softairwaffen, Ego-Shooter-Spiele und Onlinepoker wird die Frage gestellt, ob im Keller geschossen wurde.

Frau K. gibt an, dies sei schon „Jahre her“. Bei dieser Gelegenheit erfährt man, dass Dennis Alexi dem Sven Morgenstern mit Pfeil und Bogen ein Auge ausgeschossen haben soll. Dies jedoch offenbar unabhängig vom Schießen im Hause K.

Interessantes erfährt man über die getöteten Schülerinnen Chantal Schill und Jana Schober, beide Freundinnen von Jasmin. Ute K. erzählt, dass Jana Schober „gelegentlich bei uns“ war.

Ein weiterer Zufall dürfte wohl sein, dass es 2003 wohl zu einem Trainingsurlaub zusammen mit dem TT-Verein Wendlingen in Kroatien kam.

Gefragt nach dem Besitz eines „Stückle“ (schwäbisch) gibt Frau K. an, ein solches zu besitzen, zwischen Breuningsweiler und Weiler. Tim jedoch habe daran nie Interesse gehabt.

Bezüglich des Musterungsschreibens gibt Frau K. an, dass Tim nicht zur Bundeswehr wollte, also habe man sich für einen „Trick“ mit der Diagnose „Depression“ entschieden.

Weiter geht es ausführlichst mit den bekannten Spekulationen über Mobbing und Hänseleien sowie der ausgedehnten Schilderung des persönlichen Leids der Familie K. nach der Amoktat.

Um 18.50 Uhr wird die Vernehmung mit einer unleserlichen Unterschrift beendet.


Beisitzende R:

In der Vernehmung durch Herrn Hunger hat Frau K. zur Verwahrung der Waffe im Kleiderschrank etwas anderes ausgesagt: Damals will Sie gewußt haben, dass die Waffe dort liegt.
Haben Sie darüber nicht mehr geredet? Sie haben da nicht nochmal nachgefragt?


Z

Nein.


Der Zeuge wird nun entlassen und der R. schließt nun entgültig die Beweisaufnahme ab.


Formalitäten II


Nun nimmt die STA noch einmal kurz Stellung und korrigiert ihre Angaben vom Schlußplädoyer:


Sie habe ausgeführt, dass das Magazin im Nachttisch 9 Patronen enthalten habe.
Laut den Vernehmungen des Angeklagten sollen es jedoch 10 gewesen sein, was hiermit als wahr unterstellt werde.

Die Angaben der Ute K. seien abweichend von denen der Frau Loy, hätten jedoch nur eingeschränkten Beweiswert, da man sich von Ute K. hier keinen persönlichen Eindruck verschaffen konnte, im Gegensatz zu Frau Loy.
Es spreche viel dafür, dass Frau Loy hier die Wahrheit gesagt habe - in ihrer 1. und 3. Vernehmung.
Gegenüber Herrn Heisenberger hatte Frau K. am 12.03. angegeben, dass der einzige Grund für Weinsberg die Musterung gewesen sei. Dies habe sie jedoch selbst wieder zurückgenommen. Es zeige sich somit, dass ihr dieses Problem damals schon bewußt gewesen sein müsse.
Ansonsten bliebe alles wie bereits im Schlußplädoyer dargestellt.


Hiermit endet auch dieser 26. Prozesstag.


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Zuletzt geändert: 27/07/2022 14:41