Anklage gegen Jörg K. vom Gericht zugelassen PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, den 06. Mai 2010 um 16:24 Uhr

Folgendes gab es heute auf T-Online zu lesen:

http://nachrichten.t-online.de/winnenden-vater-des-amoklaeufers-kommt-vor-gericht/id_41550018/index

Vater des Amokläufers von Winnenden kommt vor Gericht

vom 06.05.2010

Der Vater des Amokläufers von Winnenden (Baden-Württemberg) kommt vor Gericht. Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen.

Der Angeklagte muss sich nach Angaben vom Donnerstag aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten, sondern nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Hunderte Schuss Munition im Schlafzimmer

Mit der Pistole des Vaters hatte der 17 Jahre alte Tim K. am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und bei seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Der Vater hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt - neben hunderten Schuss Munition sowie zahlreichen Wechselmagazinen.

Generalstaatsanwalt: Prozess soll wachrütteln

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ordnete im November 2009 aber an, eine Klage zu erheben. Der Prozess solle wachrütteln, betonte er. Nach der Anklageerhebung verzögerte sich das Verfahren, weil das Landgericht der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen in Auftrag gab. Unter anderem mussten Zeugen erneut befragt werden.

Zahlencode wird zum Knackpunkt

Die Ermittler sollten zudem noch klären, ob der Amokläufer den achtstelligen Code für den Waffenschrank seines Vaters kannte. In diesem Fall hätte Tim K. den Amoklauf auch dann verüben können, wenn sein Vater die Waffe eingeschlossen hätte.

 

Und folgendes fällt dabei auf:

 

Wie wir schon erwartet hatten, wird Jörg K. nicht wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung angeklagt, sondern nur wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. 

Damit erspart man sich, sich den eklatanten Widersprüchen zu stellen, die sich durch den ganzen Fall ziehen:

Angefangen von der fragwürdigen Identifizierung des Täters bis hin zur nicht erfolgten Obduktion der Opfer.

Jörg K. wird also wohl wegen des offensichtlichen Verstoßes verurteilt werden und danach wird das Buch "Winnenden" zugeklappt.

 

So zumindest ist es geplant.

 

Auffällig ist noch die Angabe von "hunderten Schuss Munition" sowie "zahlreicher Wechselmagazine"

War es anfangs nur 1 Magazin mit 10 Schuss, welches Jörg K. im Nachttisch aufbewahrt haben soll, müssen diese Gegenstände wohl Gefallen aneinander gefunden haben und sich seither ständig fortpflanzenGegönnt sei es ihnen. Magazine und Patronen sind schließlich auch nur Menschen.

 

Hier geht es zur Original-Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 07. Mai 2010 um 02:36 Uhr
 

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