Bürgerinitiative zur ganzheitlichen Aufklärung der Morde von Winnenden und Wendlingen
Art.20 Grundgesetz
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
                                                                 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Kommentare
leider kann ich keine weitere Hinweise geben. Aber ich wollte mich bedanken für diese ausführliche Betrachtung dieses Falles. In vielen Momenten beschlich mich das Gefühl das Tim auch zum Opfer gemacht wurde, aus welchen Gründen auch immer. Ich hab eure Webseite weiterempfohlen damit noch mehr erfahren über diese Unstimmigkeiten in diesem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
S Pahlke