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Sollte jemand auf die Idee kommen, die Zivil- oder Strafjustiz wegen dieser Webseite oder Einzelaussagen auf dieser Webseite einzuschalten, weisen wir für- und vorsorglich auf Folgendes hin:


Selbstverständlich unterliegen wahrheitswidrige Tatsachenaussagen nicht dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit nach GG. Artikel 5.


Zulässig sind Tatsachenaussagen, denen ein wahrer Tatsachenkern innewohnt.


Wenn jemand vor der Justiz als Anzeigender, Antragsteller oder Kläger behauptet, dass eine auf dieser Webseite getätigte Aussage wahrheitswidrig ist, werden wir darauf bestehen, dass diese Person, unter Eid, dieses vor Gericht behauptet.


Ein Meineid ist ein Verbrechen.

 

Am 15.01.1958 stellte das Bundesverfassungsgericht im bekannten Lüth-Urteil eindeutig fest, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit konstitutiv für unsere freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist. 

 

Nur Verfassungsfeinde, nur diejenigen, die auf die Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung hinwirken, könnten auf die Idee kommen, die Justiz gegen diese Webseite einzuschalten.


Nur eine verfassungsfeindliche, rechtsbeugerische Justiz kann sich solchen Bestrebungen der Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung, in Bedienung der Interessen Dritter, beugen.


Auszüge aus folgender Quelle:


Das Buch: "Aids ist das Verbrechen"

 

Mit freundlicher Genehmigung von:

 

 

 

http://www.klein-klein-verlag.de

 

 

 


 

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. März 2010 um 12:26 Uhr
 

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